Gelegenheitswirtschaft
Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuchsformular kann mit dem untenstehenden Link heruntergeladen werden. Das Gesuch um die Erteilung einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaft muss frühzeitig (mindestens zwei Wochen vor dem Anlass) eingereicht werden.
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen verantwortlich (Informationen auf www.brandschutznachweis.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Weitere Informationen zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft finden Sie im Merkblatt.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | |||
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| Merkblatt (PDF, 127 kB) | Download | 0 | Merkblatt |
| Gesuch Gelegenheitsberwirtschaftung (DOCX, 175 kB) | Download | 1 | Gesuch Gelegenheitsberwirtschaftung |
| Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlaessen (PDF, 1.46 MB) | Download | 2 | Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlaessen |
| Flyer Dekorationen (PDF, 602 kB) | Download | 3 | Flyer Dekorationen |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kanzlei | 041 624 52 52 | info@buochs.ch |