Wir freuen uns, dass Sie Buochs als Ihren Wohnsitz gewählt haben und heissen Sie herzlich willkommen!
Die wichtigsten Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie in der Willkommensbroschüre oder auch auf unserer Homepage www.buochs.ch. Viele Dienstleistungen können Sie bequem von zuhause aus nutzen.
Natürlich dürfen Sie sich, aufgrund unserer Öffnungszeiten, mit uns telefonisch in Verbindung setzen oder direkt am Schalter des Gemeindehauses vorbeikommen.
Wichtige Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger:
Niederlassungsausweis
Der Niederlassungsausweis werden Sie nach der Aufnahme im Einwohnerregister Buochs direkt per Post erhalten.
Führer- und/oder Fahrzeugausweis
Falls Sie Inhaber*in eines Führerausweises resp. Fahrzeugausweises sind, sind Sie verpflichtet, Änderungen von Personendaten innert 14 Tagen beim Verkehrssicherheitszentrum Nidwalden zu melden. Weiter unten finden Sie das Merkblatt. Falls Sie die Änderung oder Auswechslung des Fahrzeugschildes vor dem Zuzugsdatum erledigen möchten, melden Sie sich bitte direkt beim Einwohneramt Buochs. Wir werden Ihnen dann eine kostenlose Wohnsitzbestätigung per Post zustellen.
Dauerparkbewilligungen / Parkingpay
In der Gemeinde Buochs wurde Parkingpay, Easypark & Twint bei allen öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren eingeführt. Parkgebühren und Dauerparkbewilligungen können bequem via Parkingpay gekauft, bezahlt und gelöst werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Dienstleistung Dauerparkbewilligung / Parkingpay
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, 041 618 50 50.
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Stans-Oberdorf, 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Stans-Oberdorf, 058 467 56 00, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.
Hundehalter / Hunderhalterin
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer. Zusätzliche Informationen finden Sie im untenstehenden Merkblatt.
Feuerwehrpflicht Buochs-Ennetbürgen
In der Schweiz besteht grundsätzlich die Feuerwehrdienstpflicht für jedermann, egal ob Mann oder Frau. Die wichtigsten Informationen finden Sie im Merkblatt weiter unten.
Direktlinks für Neuzuziehende
Nidwalden Tourismus
Tourismus Buochs-Ennetbürgen
GA-Tageskarten
Buochserwelle (Gemeindezeitschrift)
Dienstleistungen der Gemeinde Buochs
Kanton Nidwalden
Strandbad Buochs-Ennetbürgen
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