Anmeldung / Zuzug. Herzlich willkommen in der Gemeinde Buochs

Wir freuen uns, dass Sie Buochs als Ihren Wohnsitz gewählt haben und heissen Sie herzlich willkommen!

Die wichtigsten Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie in der Willkommensbroschüre oder auch auf unserer Homepage www.buochs.ch. Viele Dienstleistungen können Sie bequem von zuhause aus nutzen.
Natürlich dürfen Sie sich, aufgrund unserer Öffnungszeiten, mit uns telefonisch in Verbindung setzen oder direkt am Schalter des Gemeindehauses vorbeikommen.


Wichtige Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger:

Niederlassungsausweis
Den Niederlassungsausweis werden Sie nach der Aufnahme im Einwohnerregister Buochs erhalten.

Führer- und/oder Fahrzeugausweis
Falls Sie Inhaber/in eines Führerausweises resp. Fahrzeugausweises sind, sind Sie verpflichtet, Änderungen von Personendaten innert 14 Tagen beim Verkehrssicherheitszentrum Nidwalden zu melden. Weiter unten finden Sie das Merkblatt. Falls Sie die Änderung oder Auswechslung des Fahrzeugschildes vor dem Zuzugsdatum erledigen möchten, melden Sie sich bitte direkt beim Einwohneramt Buochs. Wir werden Ihnen dann eine kostenlose Wohnsitzbestätigung per Post oder E-Mail zustellen.

Dauerparkbewilligungen / Parkingpay
In der Gemeinde Buochs wurde Parkingpay, Easypark & Twint bei allen öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren eingeführt. Parkgebühren und Dauerparkbewilligungen können bequem via Parkingpay gekauft, bezahlt und gelöst werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Dienstleistung Dauerparkbewilligung / Parkingpay

Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, 041 618 50 50.

Wehrdienstpflichtige / Zivilschutzpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Amt für Militär und Zivilschutz Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Stans-Oberdorf, 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.

Hundehalter / Hunderhalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer. Zusätzliche Informationen finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Feuerwehrpflicht Buochs-Ennetbürgen
In der Schweiz besteht grundsätzlich die Feuerwehrdienstpflicht für jedermann, egal ob Mann oder Frau. Die wichtigsten Informationen finden Sie im Merkblatt weiter unten.

Direktlinks
Buochserwelle (Gemeindezeitschrift)
Dienstleistungen der Gemeinde Buochs
Facebook / Instagram
Kanton Nidwalden
Kinospektakel Buochs-Ennetbürgen
Nidwalden Tourismus
Spartageskarte Gemeinde
Strandbad Buochs-Ennetbürgen
Tourismus Buochs-Ennetbürgen

 

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt. Feuerwehrpflicht Buochs-Ennetbürgen (PDF, 462.28 kB) Download 0 Merkblatt. Feuerwehrpflicht Buochs-Ennetbürgen
Merkblatt. Hundekontrolle (PDF, 113.74 kB) Download 1 Merkblatt. Hundekontrolle
Merkblatt. Kreiskommando Nidwalden (PDF, 747.91 kB) Download 2 Merkblatt. Kreiskommando Nidwalden
Merkblatt. Obligatorische Gebäudeversicherung NSV (PDF, 4 MB) Download 3 Merkblatt. Obligatorische Gebäudeversicherung NSV
Merkblatt. Verkehrssicherheitszentrum NW (PDF, 28.46 kB) Download 4 Merkblatt. Verkehrssicherheitszentrum NW
Willkommens- und Informationsbroschüre (PDF, 36.03 MB) Download 5 Willkommens- und Informationsbroschüre