Parkingpay und Dauerparkbewilligungen
Einschränkung des Angebots für Dauerparkierung auf öffentlichen Parkplätzen
Infolge der Bauarbeiten für die Projekte "Umgestaltung / Instandsetzung Fischmattstrasse", "Umgestaltung / Instandsetzung Beckenrieder-, Ennetbürger- und Stanserstrasse" und "Seewasser-Wärmeverbund SEEWN" ist das Angebot von öffentlichen Parkplätzen für die Dauerparkierung im Allgemeinen, insbesondere jedoch bei den Parkplätzen Gemeindehausstrasse und Seeplatz ab sofort bis Ende der Bauarbeiten, welche voraussichtlich bis Ende 2027 andauern, beschränkt. Ersatzparklätze können nicht angeboten werden.
Die Bewilligung der Anträge (Neuanträge sowie Verlängerungen) wird auf nachstehende, in dieser Reihenfolge, festgelegten Kriterien vorgenommen:
1. Angestellte der Gemeinde Buochs
2. Mieter Gemeindeliegenschaften
3. Angestellte der Ärztezentrum Buochs
4. Auswärtige mit Arbeitsplatz in Buochs (ohne Möglichkeiten für Parkierung beim Arbeitgeber)
Wir danken für Ihr Verständnis.
Allgemeine Informationen zu Parkingpay
In der Gemeinde Buochs wurde Parkingpay, Easypark & Twint bei allen öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren eingeführt. Parkgebühren und Dauerparkbewilligungen können bequem via Parkingpay gekauft, bezahlt und gelöst werden.
Für die Verwendung, auch für den Antrag von Dauerparkbewilligungen, müssen Sie ein Benutzerkonto eröffnen: https://parkingpay.ch/
Falls Sie Fragen zum Eröffnen des Benutzerkontos haben, wenden Sie sich direkt an die Hotline von Parkingpay: 0848 330 555
Sie können die App auch auf Ihrem Smartphone installieren.
Nach der Erstellung des Benutzerkontos können Sie Parkingpay verwenden.
Dauerparkbewilligungen
Falls Sie eine Dauerparkbewilligung benötigen bzw. möchten, können Sie dies auch direkt über Parkingpay beantragen. Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zehn Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf der bewilligten Parkzone abgestellt werden darf. Ein Antrag für mehrere Kontrollschilder kann nur bewilligt werden, wenn die Fahrzeuglenker in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Eine gemeinsame Bewilligung Firmenangestellter ist ausgeschlossen.
Die Parkbewilligung beinhaltet jeweils einem Ausweichparkplatz zum Parkieren. Bei den Parkplätzen ist keine Reservation für den Gesuchstellenden für einen bestimmten Parkplatz möglich. Der Gesuchsteller parkiert sein Fahrzeug auf einen der freien Parkplätze. Sind die Parkplätze beider Parkplätze besetzt, besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz auf einem anderen Parkplatz der Gemeinde.
Bei Fragen zu einer Dauerparkbewilligung wenden Sie sich direkt an die Sekretariat Parkplatzbewirtschaftung Buochs, 041 624 52 72
Die Gebühren für eine Dauerparkbewilligung in der Gemeinde Buochs beträgt CHF 50.00 pro Monat (Jahresbewilligung CHF 600.00). Die Gültigkeit der Dauerparkbewilligung ist für minimal einem Monat und maximal zwölf Monate befristet. Sie werden 2-3 Wochen vor Ablauf via Parkingpay über eine allfällig gewünschte Verlängerung informiert.
Dauerparkbewilligungen können nur für polizeilich zugelassene Fahrzeuge mit Kontrollschild erteilt werden. Fahrzeuge ohne Kontrollschilder dürfen nicht auf den öffentlichen Parkierungsflächen der Gemeinde Buochs abgestellt werden, bzw. für solche Fahrzeuge kann demzufolge auch keine Dauerparkbewilligung erteilt werden.
Allgemeine Auflagen
Der Gemeinderat kann öffentliche Parkierungsflächen vorübergehend sperren und für besondere Veranstaltungen oder Benutzungen zur Verfügung stellen.
Haftung
Für sämtliche Beschädigungen an auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen ist jede Haftung seitens Betreiber (Gemeinde) ausgeschlossen.
Zugehörige Objekte
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Übersichtsplan Parkplätze. Stand 21. August 2023 (PDF, 798.57 kB) | Download | 0 | Übersichtsplan Parkplätze. Stand 21. August 2023 |
Merkblatt. Parkingpay Dauerbewilligungen (PDF, 15.8 kB) | Download | 1 | Merkblatt. Parkingpay Dauerbewilligungen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzabteilung | 041 624 52 72 | finanzabteilung@buochs.ch |