Möchten Sie Ihre Daten sperren?

Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann beim Einwohneramt Buochs schriftlich beantragt werden. Die betroffene Person muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen. Die Auskunftssperre wird im Einwohnerregister vermerkt.

Eine Auskunftssperre zur Vermeidung von Werbesendungen ist nicht notwendig, da das Einwohneramt keinen Handel mit Adressen für Werbe- und Marketingzwecke betreiben darf.

Die Auskunftssperre verbietet dem Einwohneramt jegliche Auskunftsgabe über die Personendaten inkl. Wohnadresse. Die Auskunftssperre empfiehlt sich vor allem bei Bedrohung und Verfolgung. In diesem Falle sollte auch bei der letzten Wohnsitzgemeinde auf die Wegzugsadresse eine Auskunftssperre errichtet werden. Die Auskunftssperre wird vom Einwohneramt Buochs schriftlich bestätigt und jährlich überprüft.

Wenn eine Auskunftssperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (Beispiele: bei Anfragen für Klassenzusammenkünfte oder Kontaktaufnahme früherer Bekannter).

Gestützt auf Art. 11, Art. 13 und Art. 15 des Gesetzes über den Datenschutz (kantonales Datenschutzgesetz, kDSG, NG 232.1) ist das Einwohneramt trotz einer Auskunftssperre berechtigt und verpflichtet gegenüber Behörden, Amtsstellen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften Daten zu übermitteln, wenn diese zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigt werden.


Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch für eine Auskunftssperre bringen Sie entweder am Schalter des Einwohneramtes Buochs vorbei oder senden uns dieses per Post zu:

Gemeinde Buochs
Einwohneramt
Beckenriederstrasse 9
Postfach 131
6374 Buochs


Haben Sie Fragen zur Auskunftssperre?
Das Einwohneramt Buochs steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung 041 624 52 52.

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