Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen

Seit 1. Januar 2019 sind im Kanton Nidwalden die Gemeinden zuständig für die Hinterlegungsstelle von Verfügungen von Todes wegen und von Vorsorgeaufträgen.

Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB, NG 211.1) sind die Wohnsitzgemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Dokumente zuständig und verantwortlich. Bei der Gemeindeverwaltung Buochs wird die Hinterlegungsstelle beim Einwohneramt geführt. Die hinterlegten Dokumente werden im Einwohnerregister der betroffenen Person vermerkt.

Die Kosten für die Hinterlegung pro Dokument beträgt CHF 60.-.

Ausführliche Informationen zur Hinterlegung, Auswechslung, Aushändigung etc. finden Sie im aufgeführten Merkblatt.

Zugehörige Objekte

Name
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