Zählung der leerstehenden Wohnungen in der Gemeinde Buochs per 1. Juni 2024

5. Juni 2024

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Mitarbeit an der Zählung ist für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik sind alle Schweizer Gemeinden jährlich aufgefordert, die leer stehenden Wohnungen in ihrer Gemeinde zu melden.

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die eine oder mehrere zu zählende Wohnungen in der Gemeinde Buochs besitzen, werden aufgefordert, diese bis spätestens 23. Juni 2024 zu melden. Bitte verwenden Sie das aufgeführte Meldeformular.

Das Meldeformular senden Sie bitte direkt dem Bauamt Buochs per Post oder per E-Mail (bauamt@buochs.ch) zu.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

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