Zivilstandsamt und Bürgerrecht NW

Sämtliche Zivilstandsereignisse, die sich im Kanton Nidwalden ereignen, werden vom Zivilstandsamt Nidwalden beurkundet. Zu den wichtigsten Zivilstandsereignissen gehören Geburten, Todesfälle, Eheschliessungen, Kindesanerkennungen und Namenserklärungen.

Das Ausstellen von Heimatscheinen, Personenstandsausweisen, Familienausweisen, Familienscheinen sowie Ausweise über den registrierten Personenstand (7.3.) fallen in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes des Heimatortes (Bürgerort).

Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesurkunden werden vom Zivilstandsamt des Ereignisortes ausgestellt (d.h. am Geburtsort, Anerkennungsort, Eheschliessungsort, Todesort).

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Bürgerrechtsdienst (Einbürgerungsverfahren) dem Zivilstandsamt NW zugeordnet.
 

Kontakt

Zivilstandsamt und Bürgerrecht NW
Marktgasse 3
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. 041 618 72 60
zivilstandsamt@nw.ch

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