Teilungsamt / Erbschaftsamt
Bei jedem Todesfall ist das Teilungsamt am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar/Vermögensverzeichnis zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Das Teilungsamt Buochs setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Testamente und Ehe- und/oder Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet dem Teilungsamt Buochs zu übergeben.
Kontakt
Teilungsamt / ErbschaftsamtBeckenriederstrasse 9
Postfach 131
6374 Buochs
Tel. 041 624 52 92
info@buochs.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Terminvereinbarung ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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