AHV-Zweigstelle. Prämienverbilligung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern.

Das Formular ist mit den persönlichen Daten zu ergänzen und mit den aktuellen Versicherungspolicen bis spätestens am 30. April (Verwirkungstermin) bei der Ausgleichskasse Nidwalden einzureichen.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen. Seit 2014 müssen alle Kantone die Prämienverbilligung direkt den Krankenkassen überweisen. Nähere Informationen zur Prämienverbilligung vermittelt die kantonale Ausgleichskasse.

Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
Postfach
6371 Stans

Das Prämienverbilligungsformular ist unter folgenden Link aufgeschaltet: Formular Prämienverbilligung

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