Register der personenbezogenen Datensammlungen der Politischen Gemeinde Buochs

Gemäss Art. 19 des kantonalen Gesetzes über den Datenschutz (kDSG) führen der Kanton, die Gemeinden, die Gemeindeverbände sowie die kantonalen und kommunalen selbständigen öffentlichrechtlichen Körperschaften und Anstalten je ein öffentliches Register über die Datensammlungen ihrer Organe.



Jede Person kann die Register einsehen, vom Inhaber oder der Inhaberin einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bestehen oder bearbeitet werden.



Einsicht in das Register der Datensammlung von Buochs erhalten Sie unter dem untenstehenden Link.

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