Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist das Verkehrssicherheitszentrum Nidwalden (VSZ NW), Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 41 41, info@vsz.ch zuständig. Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der / die Gesuchsteller*in persönlich beim VSZ NW vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (ID / Pass oder Ausländerausweis) mitnehmen. Das VSZ NW hat die Möglichkeit die Personalien selbständig zu überprüfen.

Sie müssen folgende Unterlagen dem VSZ NW einreichen:
- Gesuch (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Aktuelles, farbiges Passfoto (keine digitalen Daten)
- Kopie Identitätskarte / Pass oder Ausländerausweis
- Original Nothelferausweis

Schweizer Staatsangehörige
Falls Sie die Personalien auf dem Gesuch von der Gemeinde überprüfen lassen möchten, können Sie mit dem Gesuch inkl. Identifikationsnachweis am Schalter des Einwohneramtes Buochs vorbeikommen. Wir werden die Personalien dann direkt auf dem ausgefüllten Gesuch überprüfen und bestätigen.

Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich direkt beim Amt für Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, 041 618 44 90/91 / migration@nw.ch

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kostenlos

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