Alle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen auf unserer Homepage sind Gesamtresultate des Kanton Nidwalden.

Genauere Resultate der Gemeinden des Kantons Nidwalden finden Sie unter www.nw.ch.

Die eigenössischen Resultate der ganzen Schweiz finden Sie unter www.admin.ch.

Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09.30 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Buochs, Beckenriederstrasse 9, 6374 Buochs

Voraussetzungen

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder wenn dies von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird.

Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel"
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Abstimmungslokales erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder dieses direkt in den Briefkasten beim Gemeindehaus werfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Abstimmungslokal eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft.