Per 1. Januar 2026 tritt das Benützungsreglement in Kraft
Das Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten, Anlagen und Plätze der Gemeinde Buochs durch Drittnutzende (Benützungsreglement) tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Mietgesuchsformulare überarbeitet sowie allgemeine Informationen und Nutzungs- bzw. Hausordnungen erstellt. Diese Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Belegungskoordination.
Belegungskoordination