Abstand gegenüber Gewässerräumen per 01. Oktober 2025 aufgehoben
Bisher mussten Hochbauten gegenüber von Gewässerräumen einen Abstand von 3 m einhalten. Durch die nun bundesrechtskonforme Ausscheidung der Gewässerräume in Buochs hat der Regierungsrat den gestützt auf Art. 177d Abs. 3 PBG die Nichtanwendbarkeit der bisherigen Art. 118 Ziff. 3, 121 und 122 der letzten vor der Änderung vom 1. September 2024 geltenden Fassung des PBG für die Gemeinde Buochs erklärt. Somit ist seit 1. Oktober 2025 gegenüber Gewässerräumen kein Abstand mehr einzuhalten. Vorbehalten bleiben selbstverständlich andere Abstandsvorschriften wie z.B. der Grenzabstand.
Gemeinderat