Gesamtrevision Nutzungsplanung Buochs: Inkrafttreten per 1. August 2025

27. Juni 2025

Der Regierungsrat Nidwalden hat für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Zonen­reglement, Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft) mit Beschluss Nr. 277 vom 6. Mai 2025 eine Teilgenehmigung erteilt.

Der Gemeinderat Buochs legt in Anwendung von Art. 59 des Bau- und Zonenreglements das Inkrafttreten per 1. August 2025 fest.

Baugesuche, welche ab dem 1. August 2025 eingehen, werden nach den neuen, gesetzlichen Bestimmungen und damit nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beurteilt.

Ausgenommen von der Teilgenehmigung des Regierungsrates sind folgende Parzellen: Nrn. 108, 109, 110, 113, 114, 143, 417, 535, 166, 167 und 168. Für diese Parzellen gilt gemäss Art. 177 Abs. 1 i.V.m. Art. 177 Abs. 2 PBG bis längstens 31. Dezember 2026 das Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Bauge­setz, BauG; NG 611.01) sowie das bisherige Bau- und Zonenreglement.

 

Gemeinderat