Zivilstandsamt und Bürgerrecht NW

Die Büroräumlichkeiten vom Zivilstandsamt und Bürgerrecht befinden sich im Herzen von Stans.

Sämtliche Zivilstandsereignisse, die sich im Kanton Nidwalden ereignen, werden vom Zivilstandsamt Nidwalden beurkundet. Zu den wichtigsten Zivilstandsereignissen gehören Geburten, Todesfälle, Eheschliessungen, Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Kindesanerkennungen und Namenserklärungen.

Das Ausstellen von Heimatscheinen, Personenstandsausweisen, Familienausweisen, Familienscheinen sowie Ausweise über den registrierten Personenstand (7.3.) fallen in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes des Heimatortes (Bürgerort).

Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesurkunden werden vom Zivilstandsamt des Ereignisortes ausgestellt (d.h. am Geburtsort, Anerkennungsort, Eheschliessungsort, Todesort).

Zudem bearbeitet und prüft der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungsgesuche und erlässt hierzu die entsprechenden Verfügungen.

Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht mit dem integrierten Fachbereich Bürgerrecht ist kantonale Auskunfts- und Koordinationsstelle im Zusammenhang mit den Einbürgerungsverfahren und nimmt insbesondere Einbürgerungsgesuche entgegen, soweit diese nicht beim Bund einzureichen sind, koordiniert die kantonalen Erhebungen und vermittelt zwischen den gesuchstellenden Personen einerseits und den zuständigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen auf der anderen Seite.

Fragen rund um die Zivilstandsereignisse, Namensänderungen und Bürgerrechte beantworten wir Ihnen gerne per Telefon oder per Mail.

Kontakt

Zivilstandsamt und Bürgerrecht NW
Marktgasse 3
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. 041 618 72 60
zivilstandsamt@nw.ch

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