Eidgenössische Abstimmungen
6374 Buochs
9. Juni 2024
Informationen
- Voraussetzungen
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder wenn dies von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird.
Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.