Der Bürgerrechtsdienst Nidwalden ist die Koordinationsbehörde in Einbürgerungsverfahren und nimmt die dem Kanton in diesem Bereich von Gesetzes wegen zufallenden Aufgaben wahr, soweit diese nicht einer anderen Instanz übertragen wurden.

Sämtliche Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungen inkl. Voraussetzungen finden Sie im folgenden Link: Bürgerrechtsdienst Nidwalden
Der Bezug von Einbürgerungsgesuchen inkl. Einreichungen der Unterlagen erfolgen direkt über den Bürgerrechtsdienst Nidwalden.

Auf kommunaler Stufe (Gemeinde) entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Gemeinderat bei Gesuchen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie unmündigen Ausländerinnen und Ausländern und die Gemeindeversammlung bei Gesuchen von mündigen Ausländerinnen und Ausländern.

Bei Fragen zum kommunalen Einbürgerungsverfahren können Sie sich gerne bei Pascal Wigger, Leiter Einwohneramt, 041 624 52 00 / pascal.wigger@buochs.ch melden.

Zugehörige Objekte