Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 25. November 2012
- Lokalität
- Gemeindehaus Buochs, Beckenriederstrasse 9, 6374 Buochs
- Kontakt
- Claudia Baur-Amstutz, Gemeindeschreiber-Stv., 041 624 52 22
- Beschreibung
- Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 beschlossen, am 25. November 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes;
- Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung vom 15. Juni 2012;
- Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
- Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Steuerbereich und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
- Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt.
Sämtliche Vorlagen gelangen nur dann zur Abstimmung, wenn die gegen diese Vorlagen ergriffenen Referenden zustande kommen; der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.
Die Referendumsfrist für die Vorlage 1 läuft bis am 5. Juli, für die Vorlagen 2 - 5 läuft sie am 27. September 2012 ab. Die Bundeskanzlei wird nach Ablauf dieser Fristen über das Zustandekommen eines oder mehrerer Referenden informieren.
Ergänzung: Gemäss Information aus dem Bundeshaus ist das Referendum gegen die Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes (TSG) formell zu Stande gekommen. Diese Vorlage wird demnach gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom 4. Juli 2012 am 25. November 2012 den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet.
Alle anderen Vorlagen gelangen nicht zur Abstimmung.