Kaminfeger und Feuerungskontrolleur

Der Kanton Nidwalden hat das Kaminfegermonopol aufgehoben. Damit können die Gebäudeeigentümer seit 1. Januar 2019 selbst bestimmen, welchen Kaminfeger und Feuerungskontrolleur sie mit der sicherheitstechnischen Wartung oder der Feuerungskontrolle ihrer Feuerungsanlage beauftragen.

Die Unterhaltspflicht liegt neu vollständig beim Gebäudeeigentümer. Er sorgt für die sicherheitstechnische Wartung durch eine zugelassene Fachperson, lässt Mängel beheben und dokumentiert die geleistete Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-sache.ch und www.umwelt.nw.ch

öffentliche Zulassungsliste Kaminfeger

öffentliche Zulassungsliste Feuerungskontrolleur