Die Abteilung Fischerei ist für die Erhaltung gesunder, den Lebensräumen angepasster Fischbestände verantwortlich. Ihr obliegt die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Fischerei.

Patentbestellung:
Vor Ort: 
Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans
Online: Onlinebestellung
Per E-Mail: justizamt@nw.ch
Per Telefon: 041 618 44 81


Fischereiaufseher: Fabian Bieri, Fischbrutanlage Beckenried, Buochserstrasse 90, 6375 Beckenried,  Telefon 041 618 44 80

Postanschrift:
Amt für Justiz
Jagd und Fischerei
Kreuzstrasse 2
6371 Stans

Bestellung von Fischereipatenten
Seit dem 1. Januar 2009 benötigt jede Person, welche ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat erwirbt, einen Sachkundenachweis. Dieser Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizerischen Sachkunde-Nachweis Fischerei oder eine vergleichbare Ausbildung erbracht. Der Sachkundenachweis beziehungsweise das Schweizer Sportfischerbrevet ist durch Selbststudium der Kursunterlagen sowie Besuch eines obligatorischen Kurses inklusive einer Prüfung zu erlangen. Weitere Informationen betreffend den Sachkundenachweis sowie Schweizer Sportfischerbrevet finden Sie unter: www.anglerausbildung.ch oder http://www.flyfishing-glanzmann.ch.

Bestellen Sie Ihr Patent hier: Patent

Fischereistatistik Bund

Hier gelangen Sie zu den relevanten Gesetzestexten:

Fischerboot auf See.

Zugehörige Objekte

Name
Fischereigebühren Download 0 Fischereigebühren
Merkblatt. Fischerei im Kanton Nidwalden Download 1 Merkblatt. Fischerei im Kanton Nidwalden