Kündigung Wohn- und Geschäftsräume

Nach Art. 266l Abs. 2 OR muss der Vermieter Wohn- und Geschäftsräume mit einem amtlichen, kantonalen Formular kündigen.

Das Kündigungsformular für Wohn- und Geschäftsräume können Sie kostenlos bei der Gemeindeverwaltung abholen oder direkt bei den "Dokumenten" herunterladen.

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