Kündigung Wohn- und Geschäftsräume
Zuständiges Amt: Kanzlei Nach Art. 266l Abs. 2 OR muss der Vermieter Wohn- und Geschäftsräume mit einem amtlichen, kantonalen Formular kündigen. Das Kündigungsformular für Wohn- und Geschäftsräume kann bei der Gemeindeverwaltung oder online beim Hauseigentümerverband bezogen werden. Preis: kostenlos
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