Prämienverbilligung
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Zudem werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung speziell entlastet. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss bis Ende April direkt bei der Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6370 Stans eingereicht werden.
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