Heimatausweis für Wochenaufenthalt
Zuständiges Amt: Einwohneramt Der Heimatausweis, auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt und ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dies der Einwohnerkontrolle sofort zu melden. Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich die Absicht des dauernden Verbleibens und Ihr Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.
Preis: CHF 20.- bei Abholung am Schalter (bei Zustellung per Post werden Ihnen zusätzliche CHF 15.- Bearbeitungs- und Portogebühren verrechnet.) Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Buochs anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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