Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei uns anmelden.
Schweizer Staatsangehörige
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Heimatschein
- Falls Sie Kinder haben: Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein der Kinder, Scheidungsurteil/Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
- Nachweis der obligatorischen Krankenkasse (Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungspolice)
- Kopie Miet- oder Untermietvertrag
Hinweis:
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, 041 618 50 50.
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, 058 467 56 00, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.
Wochenaufenthalt
Wenn Sie in Buochs Wochenaufenthalter/in sind, müssen Sie sich ebenfalls anmelden. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatausweis (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Kopie Miet- oder Untermietvertrag
Die Anmeldung (auch für Wochenaufenthalter/in) in unserer Gemeinde ist gratis.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich direkt beim Amt für Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, 041 618 44 90/91 / migration@nw.ch