Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten.

Gemäss Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt NAG (122.11) in Verbindung mit §1 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt NAV sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer Personendaten innert 14 Tagen dem Einwohneramt Buochs zu melden.

Eine freiwillige Trennung oder deren Aufhebung hat eine Änderung des Steuertarifs rückwirkend auf die ganze Steuerperiode zur Folge. Bei Fragen zur getrennten Besteuerung wenden Sie sich direkt an das Steueramt Buochs, 041 624 52 62

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular freiwillige Trennung bringen Sie entweder persönlich am Schalter vorbei, senden uns dieses per Post zu oder werfen es in den Briefkasten beim Gemeindehaus Buochs.

Gemeinde Buochs
Einwohneramt
Beckenriederstrasse 9
Postfach 131
6374 Buochs

Bei Fragen können Sie gerne mit dem Einwohneramt Buochs Kontakt aufnehmen, 041 624 52 52.

Zugehörige Objekte

Name
Formular. Freiwillige Trennung Download 0 Formular. Freiwillige Trennung
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt