Kehrichtentsorgung
Zuständiges Amt: Bauamt Sammelstellen Damit das Abfall- und Gebührenreglement des KVV NW vom 24. Juni 2003 und das Ablagerungsverbot eingehalten werden kann, sind in der Gemeinde Sammelstellen eingerichtet worden. Öffnungszeiten Weitere Informationen erhalten Sie auf der Hompage des Cholwald. Publikationen
|