Bei jedem Todesfall ist sofort ein Arzt zu konsultieren, der den Tod feststellt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.  

Die ärztliche Todesbescheinigung haben die Angehörigen dem zuständigen Zivilstandsamt abzugeben. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim wird ein Tod direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.
 
Bestattungsinstitut
Für die Einsargung und die Überführung des Leichnams in die Totenkapelle Buochs oder ins Krematorium kann das Bestattungsinstitut Flury, Tottikonstrasse 62, 6370 Stans, Tel. 041 610 56 39 oder ein anderes Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragt werden.
 
Pfarramt
Für die kirchliche Bestattung nehmen die Angehörigen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Dabei wird die Abdankung, das Datum und die Zeit vereinbart. Bei einer Urnenbestattung gilt zu beachten, dass zuerst das Datum der Kremation festgelegt wird.

Katholisches Pfarramt, Dorfstrasse 28, 6374 Buochs, Tel. 041 620 11 67
Evangelisch-Reformiertes Pfarramt, Strandweg 2, 6374 Buochs, Tel. 041 620 14 29
 
Friedhofverwaltung
Mit der Friedhofverwaltung ist die Grabart festzulegen.
 
Teilungsamt
Bei jedem Todesfall ist das Teilungsamt am Wohnsitz des/der Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar/Vermögensverzeichnis zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Vorhandene Letztwillige Verfügungen, Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet dem Teilungsamt einzureichen, damit sie den gesetzlichen und allenfalls eingesetzten Erben eröffnet werden können. Weitere Auskunft erteilt das Teilungsamt.

Zugehörige Objekte