Gelegenheitswirtschaft
Zuständiges Amt: Kanzlei Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuchsformular kann mit dem untenstehenden Link heruntergeladen werden. Das Gesuch um die Erteilung einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaft muss frühzeitig (mindestens ein Monat vor dem Anlass) eingereicht werden. Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Preis: 50.00 bis 400.00 Dokument Checkliste-Gelegenheitswirtschaft.pdf (pdf, 1806.3 kB) Publikationen
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