Gelegenheitswirtschaft
Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuchsformular kann mit dem untenstehenden Link heruntergeladen werden. Das Gesuch um die Erteilung einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaft muss frühzeitig (mindestens zwei Wochen vor dem Anlass) eingereicht werden.
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Weitere Informationen zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft finden Sie im Merkblatt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich direkt an den Leiter Einwohneramt, Pascal Wigger, 041 624 52 52
Preis
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 041 624 52 52 | info@buochs.ch |