Arbeitslosenanmeldung
Zuständiges Amt: Arbeitsamt Die Arbeitslosenanmeldung hat unmittelbar zu Beginn der Arbeitslosigkeit (spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit) oder besser bereits nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Es sind folgende Unterlagen mitzunehmen:
Die Arbeitslosenanmeldung leiten wir nach der Anmeldung dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum OW/NW weiter und Sie erhalten innert 14 Tagen eine schriftliche Einladung zum Erstgespräch. Zudem erhalten Sie von uns diverse Formulare und Unterlagen, welche Sie beim Erstgespräch beim RAV OW/NW mitnehmen müssen. Sämtliche Formulare können auch direkt auf der Homepage vom RAV OW/NW bezogen werden: Formulare und Merkblätter
|