Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige
eUmzugCH
Sie können Ihren Wegzug bequem von zuhause und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH melden. Die Meldung hat innert 14 Tagen, ab effektiven Wegzug aus Buochs, zu erfolgen. Eine zusätzliche Vorsprache bzw. Mitteilung am Schalter oder per Telefon ist bei Nutzung von eUmzugCH nicht notwendig.

Persönliche Abmeldung am Schalter
Für die persönliche Abmeldung bringen Sie Ihren einen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) mit, damit wir Ihnen den allenfalls hinterlegten Heimatschein aushändigen können.

Telefonische Abmeldung
Die Abmeldung kann auch telefonisch gemeldet werden. Falls Sie einen Heimatschein hinterlegt haben, werden wir diesen direkt an die neue Wohnsitzgemeinde per Post zustellen. Sie müssen sich dann selbständig bei der neuen Wohnsitzgemeinde melden, welche Unterlagen Sie noch zusätzlich für die Anmeldung einreichen müssen.

Wegzug ins Ausland
Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter des Einwohneramtes gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich 1-2 Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.

Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort und Wegzugsdatum. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich direkt beim Amt für Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, 041 618 44 90/91 / migration@nw.ch


Allgemeine Hinweise:
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, 041 618 50 50.

Wehrdienstpflichtige / Zivilschutzpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Amt für Militär und Zivilschutz Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Stans-Oberdorf, 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Hundehalter / Hundehalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt