Bei jedem Todesfall ist das Teilungsamt am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar/Vermögensverzeichnis zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Das Teilungsamt Buochs setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Testamente und Ehe- und/oder Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet dem Teilungsamt Buochs zu übergeben.

Kontakt

Teilungsamt / Erbschaftsamt
Beckenriederstrasse 9
Postfach 131
6374 Buochs
Tel. 041 624 52 92
info@buochs.ch

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Terminvereinbarung ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

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