Sämtliche Kühlgeräte (wie auch alle anderen Elektrogeräte) können kostenlos bei den Annahmestellen abgegeben werden, da die Entsorgung durch eine vorgezogene Recycling-Gebühr auf Neugeräten finanziert wird. Es dürfen keine Kühlgeräte bei den Gemeindesammelstellen deponier werden. Gegen Verrechnung der Transportkosten werden Kühlgeräte auch abgeholt. Alte Kühl-und Gefriergeräte enthalten im Kühlkreislauf und in der Isolation ozonabbauende, umweltbelastende Stoffe (FCKW), und müssen deshalb umweltgerecht entsorgt entsorgt werden. Bei einer unkontrollierten Entsorgung gelangen die
FCKW in höhere Luftschichten und bauen die Ozonschicht ab.

Tipps

Tauschen Sie Ihr altes Gerät am Besten beim Kauf eines neuen ein!

Gebühren

gebührenpflichtig

Sammelstellen