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16.01.2021 18:12:45
Die Politische Gemeinde BuochsDie Organisation der Politischen Gemeinde Buochs ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat sowie die Kommissionen des Gemeinderates.
Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel in der Turnhalle Lückertsmatt der Schule Buochs statt und wird durch die Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Urnenabstimmungen Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Auf Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Ausübung des Stimmrechts Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis, welcher jeweils zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt wird. Abstimmungs-/Wahllokal Sofern Sie Ihren Stimmzettel persönlich abgeben möchten, so können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung Buochs, Gemeindehaus am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr tun. Der Gemeinderat (Exekutive) Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Sie sind auf 4 Jahre gewählt. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind. Nach der geltenden Gemeindeordnung gliedert sich der gemeinderätliche Geschäftsbereich in die Arbeitsbereiche Abfall, Abwasser, Abstimmungen und Wahlen, Einbürgerungen, Finanzen, Friedhof und Bestattungen, Gesundheit, Gewässer, Hochbau und Planung, Kultur und Freizeit, Liegenschaften, Öffentliche Sicherheit, Personal, Soziales, Verkehr, Volkswirtschaft. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident / die Gemeindepräsidentin vor. Kommissionen Die durch die Gemeindeversammlung gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt. Ortsparteien Die in der Gemeinde Buochs aktiven politischen Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Die politischen Parteien sind auf aktive Mitglieder angewiesen. WEITERE ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KÖRPERSCHAFTEN Neben der Politischen Gemeinde gibt es in der Gemeinde Buochs weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen. Genossenkorporation Buochs Die Genossenkorporation Buochs ist eine juristische Person des Kantonalen Rechts.
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