Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die
Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel in der Turnhalle Lückertsmatt der Schule Buochs statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.
Urnenabstimmungen
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Auf Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich.
Ausübung des Stimmrechts Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis, welcher jeweils zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt wird.
Abstimmungs-/Wahllokal Sofern Sie Ihren Stimmzettel persönlich abgeben möchten, so können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung Buochs, Gemeindehaus am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr tun.
Der Gemeinderat (Exekutive)
Der
Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Sie sind auf 4 Jahre gewählt. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.
Nach der geltenden Gemeindeordnung gliedert sich der gemeinderätliche Geschäftsbereich in die Arbeitsbereiche Abfall, Abwasser, Abstimmungen und Wahlen, Einbürgerungen, Finanzen, Friedhof und Bestattungen, Gesundheit, Gewässer, Hochbau und Planung, Kultur und Freizeit, Liegenschaften, Öffentliche Sicherheit, Personal, Soziales, Verkehr, Volkswirtschaft. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor.
Kommissionen
Die durch die Gemeindeversammlung gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere
Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt.
Ortsparteien
Die in der Gemeinde Buochs aktiven politischen
Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Die politischen Parteien sind auf aktive Mitglieder angewiesen.
WEITERE ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KÖRPERSCHAFTEN Neben der Politischen Gemeinde gibt es in der Gemeinde Ennetbürgen weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen.
Schulgemeinde Buochs
Das Gebiet der Schulgemeinde Buochs deckt sich mit jenem der Politischen Gemeinde Buochs Sie befasst sich mit allen ihr zugewiesenen Aufgaben der Volksschule. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Schulgemeinde. Der Schulrat (Exekutive) ist für die strategische Führung der Schulen zuständig und trägt die Verantwortung. Die operative Führung ist Aufgabe der Schulleitung. Mehr Informationen über die Schulgemeinde finden Sie
hier.
Genossenkorporation Buochs
Die Genossenkorporation Buochs ist eine juristische Person des Kantonalen Rechts.
Aufbau und Verwaltung der Genossenkorporation sind im Genossengesetz geregelt. Das erste Gesetz datiert aus dem Jahre 1909. An der Genossen-Landsgemeinde 1992 wurde das Genossenwesen neu festgelegt und das Stimm-, Wahl- und Nutzungsrecht auch den Frauen zugesprochen.
Die Genossenbürgerschaft versammelt sich mindestens einmal im Jahr, um demokratisch über die anstehenden Geschäfte zu befinden. Der Genossenrat führt die Geschäfte.
Die Aufgabenbereiche umfassen: Immobilien, Bootshafen, Landwirtschaft, Allmend, Wald, Industrie Ansiedlung, Wohnbauten, Freizeitanlagen etc. Mehr Informationen finden Sie
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Die Römisch-katholische Kirchgemeinde wird von den katholischen Konfessionsangehörigen der Gemeinde Hergiswil gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde fasst das ganze Kantonsgebiet in einer einzigen Kirchgemeinde zusammen. Nebst Ennetbürgen, Beckenried und Emmetten gehört Buochs zum Gemeindekreis Buochs. Die evang.-ref. Kirchgemeinde verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie
lässt sich das ABC der Politik spielend erlernen und das Wissen mit einem Quiz überprüfen. Spicken ist erlaubt.