Mitgliedschaft
In den Verein können natürliche Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, aufgenommen werden. Der Vorstand prüft die Beitrittsgesuche und bestimmt über eine Erteilung der Mitgliedschaft. Der Vorstand kann in jedem Fall die Aufnahme, ohne Angaben eines Grundes, verweigern. Gegen dessen Entscheid kann der Interessierte einmalig an die nächste Generalversammlung Rekurs einreichen. Diese entscheidet endgültig.